FATF
FATF ist die Abkürzung von 'Financial Action Task Force on Money Laundering - (übersetzt Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung.
Die FATF wurde 1989 anlässlich des G-7 Gipfels in Paris mit dem Auftrag gegründet, einen Überblick über bereits bestehende internationale Zusammenarbeitsformen gegen Geldwäsche zu geben und ein Maßnahmepapier zu erarbeiten.
Die FATF versteht sich selbst als international führendes Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und hat ihren Sitz bei der OECD in Paris.
Mittlerweile besteht die FATF aus folgenden 34
Mitgliedern:
Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, China und Hong Kong,
Dänemark, Deutschland, Europäischen Union, Finnland, Frankreich, dem
Rat der arabischen Golfstaaten
(Bahrain,
Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate),
Griechenland,
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg,
Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal,
Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südafrika, Türkei,
USA.
Hauptziel der FATF ist die Entwicklung und Förderung von Grundsätzen
zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.
Hierzu hat die FATF 40 Empfehlungen als Mindeststandards sowie
9 Sonderempfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
verabschiedet.
Die FATF hat in den letzten Jahren immer eine Liste der sog. NCCT-Länder
(non-cooperative countries and territories)
herausgegeben.
Diese Länder erfüllen mit ihrer Gesetzgebung und ihren
Geldwäschemaßnahmen (noch) nicht den internationalen, vom FATF
festgesetzten Standard. Banken müssen daher Geldtransaktionen mit
diesen Ländern besonders überwachen.
Durch Beschluss vom 13. Oktober 2006 befinden sich keine Länder mehr
auf der NCCT-Liste
Seit
1989 hat die FATF jährlich
Typologien über Geldwäsche veröffentlicht.
Datum letzte Aktualisierung: 15.05.2010 | zurück zur Startseite |