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Terrorismusfinanzierung

Eine Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen.

Die Gelder stammen teilweise aus Straftaten, möglicherweise aber auch aus legalen Quellen.

Eine Legaldefinition zur Terrorismusfinanzierung findet sich in § 1 Abs. 2 GwG:

(2) Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist

1. die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass sie ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,

a) eine Tat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b des Strafgesetzbuchs, oder

b) eine andere der in Artikel 1 bis 3 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. EG Nr. L 164 S. 3) umschriebenen Straftaten zu begehen oder zu einer solchen Tat anzustiften oder Beihilfe zu leisten sowie

2. die Begehung einer Tat nach § 89a Abs. 1 in den Fällen des Abs. 2 Nr. 4 des Strafgesetzbuchs oder die Teilnahme an einer solchen Tat. 

   
Datum letzte Aktualisierung: 15.05.2010 zurück zur Startseite