Geldwäsche-Definition
Zur Definition der strafbaren Geldwäsche gibt es verschiedene
Ansätze. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um das Einschleusen
kriminell erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf mit dem
Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.
Die Einschleusung kann dabei in drei Phasen erfolgen, die
nachfolgend kurz dargestellt sind:
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Phase 1 "Placement" (Platzierung)
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In dieser Phase werden Vermögenswerte aus Vortaten des § 261 StGB (hierbei handelt es sich überwiegend um Bargeld) zum einen durch Einzahlung bei Banken in Buchgeld umgewandelt, als auch zum Erwerb von kurzfristig liquidierbaren Vermögensgegenständen verwendet.
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Phase 2 "Layering" (Splitting und Streuung)
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Ziel dieser Phase ist die Streuung der im Rahmen der Phase 1 platzierten Gelder zur Verwischung von Spuren. In der Praxis werden hierzu oft komplexe länderübergreifende Finanztransaktionen u.a. unter Einbeziehung von Offshore-Banken und Scheingesellschaften durchgeführt. Die Gelder können aber auch nur im Inland durch eine Vielzahl von verwirrenden und scheinbar nicht zusammenhängenden Überweisungen erfolgen.
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Phase 3 "Integration" (Integration)
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Die Phase der Integration beschreibt die Einführung der Vermögenswerte bzw. Gegenstände die (ggf.) bereits die Phasen 1 und 2 durchlaufen haben, in den regulären Wirtschaftskreislauf. Dies kann über den Erwerb von Vermögensgegenständen (Immobilien oder Edelmetalle), Kauf von Unternehmensbeteiligungen usw. erfolgen.
Es wird geschätzt, dass alleine in Deutschland jährlich ca. 30 - 100
Milliarden € an kriminell erworbenen Geldern gewaschen werden!
Weltweit sollen es über 1.000 Milliarden € sein.
Datum letzte Aktualisierung: 12.05.2012 | zurück zur Startseite |