Zentraler Kreditausschuss (ZKA)
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) ist der oberste Dachverband der
jeweiligen Dachverbände der Institutsgruppen.
Der
ZKA versteht sich als Interessenvertretung der
kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände.
Im ZKA sind seit 1932 die
fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft
-
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.,
-
Bundesverband deutscher Banken e. V.,
-
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.,
-
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und
-
Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. - hervorgegangen aus dem Verband deutscher Hypothekenbanken e. V.
zusammengeschlossen.
Beschlüsse werden nur einstimmig gefasst und nach außen kommuniziert.
Der ZKA tritt
gegenüber der Aufsichtsbehörde (BaFin) als auch gegenüber der
Regierung als einheitliche Gruppe auf.
Dies gilt trotz der innerhalb
des ZKA nicht immer einheitlichen Meinung angesichts der
verschiedenartigen Interessen der jeweiligen Verbände.
Stellungnahme des ZKA zum RS-Entwurf der BaFin zu § 25c KWG
Datum letzte Aktualisierung: 10.06.2010 | zurück zur Startseite |