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Zentraler Kreditausschuss (ZKA)

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) ist der oberste Dachverband der jeweiligen Dachverbände der Institutsgruppen.
Der ZKA versteht sich als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände.

Im ZKA sind seit 1932 die fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft

  • Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.,

  • Bundesverband deutscher Banken e. V.,

  • Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.,

  • Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und

  • Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. - hervorgegangen aus dem Verband deutscher Hypothekenbanken  e. V.

zusammengeschlossen.

Beschlüsse werden nur einstimmig gefasst und nach außen kommuniziert.

Der ZKA tritt gegenüber der Aufsichtsbehörde (BaFin) als auch gegenüber der Regierung als einheitliche Gruppe auf.
Dies gilt trotz der innerhalb des ZKA nicht immer einheitlichen Meinung angesichts der verschiedenartigen Interessen der jeweiligen Verbände. 

zur Webseite des ZKA 

Stellungnahmen des ZKA

Stellungnahme des ZKA zum RS-Entwurf der BaFin zu § 25c KWG

   
Datum letzte Aktualisierung: 10.06.2010 zurück zur Startseite