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Gesetze im Überblick § 261 StGB AO GWG KWG VAG BaFin-Rundschreiben

FIU (Deutschland)

Die FIU (Financial Intelligence Unit) ist im Bundeskriminalamt angesiedelt.

Sie ist die Zentralstelle für Verdachtsmeldungn in Deutschland. Das bedeutet aber nicht, dass hier zentral Verdachtsmeldungn bearbeitet werden. Das ist nach wie vor Aufgaben der Polizei in den jeweiligen Landeskriminalämter. Dennoch muss jede Verdachtsmeldung in Kopie (aber ohne Anlagen) an die FIU geleitet werden.

Bundeskriminalamt
Referat SO 32
Zentralstelle für Verdachtsmeldungn
65173 Wiesbaden
Tel.: +49-(0)611-55 18615
Fax: +49-(0)611-55 45300
E-Mail:
fiu@bka.bund.de

Die Aufgaben der FIU ergeben sich aus § 10 GwG.
Dazu gehört unter anderem, die übermittelten Verdachtsmeldungn zu sammeln und auszuwerten, Statistiken zu führen, einen Jahresbericht herauszugeben sowie die Verpflichteten über Typologien zu unterrichten. (zu den Jahresberichten der FIU)

In unregelmäßigen Abständen gibt die FIU Newsletter heraus, in denen schwerpunktmäßig detailliertere Informationen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegeben werden. Die Newsletter können aber nur über einen passwort-geschützten Bereich abgerufen werden.

Ebenfalls in diesem geschützten Bereich finden Sie die Anschriften sämtlicher Finanzermittlungsgruppen Deutschlands, an die Verdachtsmeldungn zu erstatten sind.

 

   
Datum letzte Aktualisierung: 26.06.2011 zurück zur Startseite