Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel
Committee on Banking Supervision; in Deutschland oft auch kürzer als
Baseler Ausschuss bezeichnet) wurde 1974 von den Zentralbanken und
Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet.
Seine Hauptaufgabe ist es, zur Einführung
hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht
beizutragen. Dafür arbeitet der Ausschuss Richtlinien und
Empfehlungen aus, auf die sich die Aufsichtsbehörden eines Landes
stützen können.
Diese Richtlinien sind nicht rechtlich zwingend,
sondern stellen lediglich Empfehlungen dar, die in nationales Recht
umgesetzt werden können.
Im Allgemeinen wird aber davon ausgegangen,
dass die Empfehlungen übernommen werden, da die Richtlinien in
Diskussion mit
Banken und Aufsichtsbehörden in aller Welt entstehen.
Datum letzte Aktualisierung: 15.05.2010 | zurück zur Startseite |