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Gesetze im Überblick § 261 StGB AO GWG KWG VAG BaFin-Rundschreiben

BaFin

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt.

Sie ist u.a. Aufsichtsbehörde gemäß § 16 GwG für Kreditinstitute und Versicherungen.

Seit dem 31.10.2009 ist sie für Zahlungsinstitute gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG auch Aufsichtsbehörde gemäß § 3 ZAG.

Auf der Seite www.bafin.de können Informationen zum Thema Geldwäsche abgerufen werden.

 

 

 

   
Datum letzte Aktualisierung: 11.06.2012 zurück zur Startseite