Gefährdungsanalyse
Eine direkte Pflicht aus dem Gesetz, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und ständig zu aktualisieren, ergibt sich nicht.
Allerdings hat die BaFin mit Ihrem Rundschreiben vom 24.03.2005 alle Kreditinstitute verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und ständig zu aktualisieren.
> Rundschreiben der BaFin 08/2005 vom 24.03.2005
Eine wertvolle Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsanalyse gibt der Leitfaden des Verbands Öffentlicher Banken
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Datum letzte Aktualisierung: 15.05.2010 | zurück zur Startseite |