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Gesetze im Überblick § 261 StGB AO GWG KWG VAG BaFin-Rundschreiben

Compliance

In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes, in Unternehmen zu bezeichnen. Im Deutschen kann, sofern nicht der englische Begriff verwendet wird, von Regelüberwachung oder einfach Überwachung gesprochen werden. Die Sicherstellung von Compliance/Regelüberwachung in Unternehmen können organisatorische Maßnahmen stützen. Hierzu richten vor allem Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Compliance/Überwachungs-Abteilungen ein. Sie wachen beispielsweise darüber, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen kriminelle Handlungen (z. B. Betrug), Finanzsanktionen, Marktmissbrauch, Interessenkonflikte, Insiderhandel, Geldwäsche oder zum Datenschutz eingehalten werden.

 

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Datum letzte Aktualisierung: 15.05.2010 zurück zur Startseite